Familiennachzug

Ihre Familie zusammenbringen.

Für Ehepartner, Kinder und Eltern gelten eigene Regeln. Wählen Sie, wer nachziehen soll, und sehen Sie genau, was nötig ist.

Familie zusammenEhepartner · Kinder · Eltern
Wer zieht nach?

Wählen Sie Ihr Familienmitglied.

Ehepartner§ 30
Nationales Visum (D)

Ehegattennachzug

Zu Ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen.

Nationales Visum (D)So lange wie der Aufenthalt des Partners
  • 01Gültige Ehe, beide mindestens 18 Jahre alt
  • 02Einfache Deutschkenntnisse (A1), mit Ausnahmen z. B. bei der Blauen Karte
  • 03Partner in Deutschland hat einen Aufenthaltstitel und ausreichendes Einkommen
  • 04Ausreichender Wohnraum

Ehepartner dürfen in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.

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Kinder§ 32
Nationales Visum (D)

Kindernachzug

Ihre Kinder unter 18 zu sich nach Deutschland holen.

Nationales Visum (D)So lange wie der Aufenthalt der Eltern
  • 01Kind ist unter 18 und nicht verheiratet
  • 02Eltern(teil) in Deutschland besitzt einen Aufenthaltstitel
  • 03Zustimmung des anderen Elternteils, wenn nur ein Elternteil in Deutschland lebt
  • 04Ausreichendes Einkommen und Wohnraum

Kinder mit 16 oder 17 brauchen evtl. Deutschkenntnisse, wenn sie getrennt nachziehen.

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Eltern§ 36
Nationales Visum (D)

Elternnachzug

Ihre Eltern (oder Schwiegereltern) zu sich nach Deutschland holen.

Nationales Visum (D)Langfristige Aufenthaltserlaubnis
  • 01Sie sind Fachkraft mit erstmaligem Aufenthaltstitel ab dem 1. März 2024
  • 02Gesicherter Lebensunterhalt für die ganze Familie und ausreichender Wohnraum
  • 03Vollständige Krankenversicherung für die Eltern
  • 04Sonst nur bei außergewöhnlicher Härte

Für kurze Besuche ist das Schengen-Besuchsvisum der einfachere Weg.

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